Kommunales
In der sehr gut besuchten Gemeindehalle in Imsweiler konnte der SPD-Gemeindeverbandsvorsitzende Berthold Grimm den Bundstagsabgeordneten Gustav Herzog MdB, Landrat Winfried Werner, Bürgermeister Michael Cullmann und den Ersten Beigeordneten der Stadt Rockenhausen, Gerd Fuhrmann begrüßen.
Ortsbürgermeister Peter Ziepser erinnerte in seinem Grußwort an die lange Zeitspanne, in der die Vertreter der Gemeinde Imsweiler für dieses Projekt geworben und immer wieder bei den verantwortlichen Stellen vorstellig geworden seien.
Bereits 1991 (Beginn seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Unterbezirks Donnersbergkreis) sei die B48 ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit gewesen, begann Gustav Herzog seine Ausführungen.
Er trat am 1. März 1979 in unsere Partei ein und engagierte sich, über die örtliche Partei hinaus, als Vertreter auf Kreis- und Landesebene.
Unermüdlicher Einsatz und große Tatkraft zeichneten ihn aus. Wir haben ihm zu danken und werden sein Andenken bewahren. Unsere Gedanken sind bei ihm und seinen Angehörigen.
Auf der Vertreterversammlung in Dielkirchen hat die SPD ihre Liste für die Verbandsgemeinde Rockenhausen gewählt.
Vor der Wahl gaben GV-Vorsitzender Michael Cullmann und SPD-Fraktionsvorsitzender Siegmar Portz einen Rückblick über die Arbeit in den vergangenen Jahren.Cullmann ging zunächst auf seine ersten Wochen als Bürgermeister ein. Er lobte die Zuarbeit der Verwaltungsmitarbeiter/- innen, die sehr offen und engagiert auf den neuen „Chef“ reagieren. Momentan würde er Einzelgesprächemit allen Beschäftigten führen, was sehr positiv aufgenommen wird.
"Lieber eine Gebührenerhöhung als eure wiederkehrenden Beiträge“, so der Zwischenruf eines CDU-Verbandsgemeinderatsmitglieds auf den Vorhalt von Norbert Ritzmann, SPD, wenn man sich gegen wiederkehrende Beiträge ausspreche, müsse man deutlich sagen, dass das deutlich höhere Gebühren bedeutet.
Die Antwort des CDU-Mannes muss man sich auf der Zunge zergehen lassen und dies aus zwei Gründen. Zum einen, weil die CDU im Verbandsgemeinderat ohne Ausnahme alle Beschlüsse zur Einführung des wiederkehrenden Beitrags mitgetragen hat, vom Grundsatzbeschluss, dass der wiederkehrende Beitrag eingeführt werden soll, bis zum Satzungsbeschluss.