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Krankenhausförderung: Pauschale Fördermittel für Westpfalz-Klinikum und Pfalz-Klinikum

Veröffentlicht am 03.07.2011 in Pressemitteilung
 

Wie die Landtagsabgeordnete und Staatsministerin Margit Conrad mitteilte, erhält das Westpfalz-Klinikum in diesem Jahr eine pauschale Förderung von 3,21 Millionen Euro. In diesem Förderbetrag sind ebenfalls Mittel für die Standorte Kirchheimbolanden und Rockenhausen enthalten. Ferner profitiert das Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie mit 1,54 Millionen Euro aus der Krankenhausförderung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums. Darin enthalten sind auch Mittel für die psychiatrische Fachklinik in Rockenhausen.

„Nach Angaben von Gesundheitsministerin Malu Dreyer bekommen die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz wieder pauschale Fördermittel in Höhe von insgesamt 51,2 Millionen Euro“, so Margit Conrad. Mit den pauschalen Fördermitteln, die neben den Mitteln für die Einzelförderung bewilligt werden, finanzieren die Krankenhäuser die Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern und kleine Baumaßnahmen. Zusammen mit der Einzelförderung für konkrete Investitionsvorhaben sichert die Förderung die stationäre Versorgung der Menschen im Land auf hohem Niveau.

Zu den kurzfristigen Anlagegütern gehören unter anderem medizinische Geräte und das Mobiliar für die Krankenhäuser, zum Beispiel Krankenhausbetten. Die Fördermittel werden den Krankenhäusern pauschal gezahlt, das heißt die Krankenhäuser müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand für die Krankenhäuser so gering wie möglich gehalten.

Die Höhe der pauschalen Fördermittel für das einzelne Krankenhaus richtet sich in erster Linie nach der Zahl der im vergangenen Jahr behandelten Patientinnen und Patienten. Damit wird bei der Verteilung der Mittel die Leistung der einzelnen Krankenhäuser berücksichtigt. Je mehr Patientinnen und Patienten ein Krankenhaus behandelt und je mehr Fälle es hat, um so höher ist die pauschale Förderung. Für die Krankenhäuser wird damit ein Anreiz geschaffen, die Patientinnen und Patienten nicht über das notwendige Maß hinaus im Krankenhaus zu halten.

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